Peter Hamp
DER PFARRGEMEINDERAT
Die pfarrlichen Gremien
Die Kirche ist gesandt zu den Wunden der Welt. In Aufmerksamkeit für fremdes
Leid bringen diese Gremien alles zur Sprache, was das Leben im Pfarrgebiet
umfasst: Benachteiligung, die vielfältigen Formen der Armut, Trennendes und
Verbindendes in der Sozialwelt, alle Formen von Diskriminierung und
Ausgrenzung, ebenso die religiöse Situation der Menschen, Glaubensnot,
spirituelle Suche, die
Situation und Entwicklung der Jugend. Das Ziel
ist, dass Menschen das Evangelium kennenlernen und christliches Leben
einüben.
Welche pfarrlichen Gremien/Institutionen gibt es?
den Pfarrer: seine Leitungsaufgabe besteht in der
Ausrichtung auf Christus als Haupt der Kirche und jeder Gemeinde;
das Pfarrleitungsteam: die Personen, die für das Gebiet der
Pfarre die seelsorgliche und pastorale Verantwortung unter der Leitung des
Pfarrers gemeinsam tragen;
den Pfarrgemeinderat: seine
Aufgabe ist, in allen Fragen, die die Pfarre betreffen, beratend bzw,
beschließend mitzuwirken und für die Einheit der Pfarre Sorge zu tragen;
die Fachausschüsse: sie werden für bestimmte Themen
eingerichtet (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Liturgie, Pfarrcaritas,
Verkündigung);
die Gemeindeausschüsse in Pfarren mit
Teilgemeinden – also z.B. hier in unserer Pfarre mit den Teilgemeinden St.
Markus und Maria Himmelfahrt;
den Vermögensverwaltungsrat:
seine Aufgabe ist die Verwaltung des Kirchenvermögens, die
Bauangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und der
Jahresabrechnung, jeweils gemäß den
Bestimmungen zur kirchlichen
Vermögensverwaltung.
Wozu brauchen wir einen
Pfarrgemeinderat?
Im PGR sind alle diese Gremien vertreten: der
Pfarrer, alle Priester in der Gemeinde, Diakone, PastoralassistentInnen,
weiters die gewählten Mitglieder und entsandte Mitglieder, z.B.
ReligionslehrerInnen, KindergartenleiterInnen von Pfarrkindergärten.
Der PGR ist das Zentrum des gesamten Pfarrlebens. Die Mitglieder im PGR
werden in der Pfarre initiativ, um all das zu fördern, wodurch Menschen den
Weg zu Christus und zum Glauben finden. Die Idee und die Ausgestaltung
wurden im Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegt.
Der PGR berät den
Pfarrer in den besonderen Aufgaben die ihm als Leiter zukommen. Der Pfarrer
muss in allen Fragen der Pastoral und des Lebens in der Pfarre in die
Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Die vielfältigen und
herausfordernden Aufgaben:
Gestaltung gemeinschaftlicher Gebete und
Gottesdienste, Feiern und Feste, Zusammenkünfte;
Förderung von Einheit
und Wachstum der Gemeinde;
Gestaltung des diakonischen Dienstes;
Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort aufgreifen und Möglichkeiten
kirchlicher Hilfestellungbeschließen;
Anerkennung des ehrenamtlichen
Engagements in der Pfarre;
Einladungen über die Gemeindemitglieder
hinaus, insbesondere für Menschen anderer Herkunft und Sprache;
Zusammenarbeit mit anderen Pfarren;
Kontakt und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Förderung von
Ökumene und interreligiösem Dialog;
Sorge für die pastoral genutzten
Räumlichkeiten;
Einsetzung von unabhängigen Rechnungsprüfern zur Prüfung
der Finanzgestion der Pfarre;
Einsetzung einer verantwortlichen Person
zur Prävention von Missbrauch und sexueller Gewalt als Ansprechperson für
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarre;
Zusammengefasst:
Beratung, Entwicklung und Umsetzung eines Pastoralkonzepts, das die
Heilsbotschaft Christi in die Zukunft trägt.
Alle
Zitate und kurzgefassten Texte sind der Ordnung für den Pfarrgemeinderat,
veröffentlicht im Wiener Diözesanblatt (WDBL 2021/8a) entnommen.